Stephan Thomae

THOMAE: Grundrechts-beschränkungen für Geimpfte ohne Infektionsgefahr zurücknehmen

Die Frage, ob Geimpfte früher als Nicht-Geimpfte ihre Grundrechte wieder ausüben dürfen, ist in erster Linie eine verfassungsrechtliche Frage. Grundrechtseinschränkungen sind nur legitimiert, wenn von einer Person eine Gefahr für andere Menschen ausgehen kann. Sobald wissenschaftlich belegt ist, dass von Geimpften keine Infektionsgefahr mehr für andere ausgeht, lassen sich eingriffsintensive Grundrechtsbeschränkungen für sie nicht länger rechtfertigen. Folgerichtig knüpft auch der Ethikrat Freiheitseinschränkungen an die Infektionsgefahr. Das Vertrauen und die Akzeptanz für die Beschränkungen leidet nicht, wenn Geimpfte wieder mehr dürfen als nicht-geimpfte Personen, sondern wenn das Impfen weiterhin nur im Schneckentempo vonstattengeht.“